Betrifft Umgang mit der Corona-Krise

Betrifft Umgang mit der Corona-Krise

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Liebe Eltern,
ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung Notfallbetreuung erweitert:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird zusätzlich der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Die Anträge können per Mail oder Brief jederzeit an die Schule übermittelt werden. Der Schulbriefkasten ist leider nicht immer zugänglich.

Weitere Informationen zu den Schulschließungen in NRW erhalten sie auf der Internetseite des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Sollten Sie Fragen haben oder Ihren Kindern das Lernmaterial ausgehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenlehrer*innen, die Ihnen gerne unter den bekannten Adressen zur Verfügung stehen.

Wir wünschen Ihnen trotz alledem eine gute Zeit und starke Nerven.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Steffens
(Schulleitung)

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